Gerne stehen wir potentiellen Kunden für telefonische Beratungen über das System Erdbecken zur Verfügung, im Erstgespräch werden wir versuchen, die Eckpunkte zur Beckenplanung zu erfragen und in ein Richtpreisangebot zu erfassen. Hier sind neben dem gewünschten Beckenvolumen die Art des anstehenden Bodens, die verfügbare Baufeldgröße sowie die Abschätzung des Grundwasserflurabstands von Bedeutung.
Sollte unser Richtpreisangebot grundsätzlich interessant für den Kunden sein, wird zur weiteren Konkretisierung ein Beratungsgespräch Vor-Ort mit Besichtigung des geplanten Standorts durchgeführt, um auf Besonderheiten wie beispielsweise eventuelle Hanglage, begrenztes Baufeld oder Abstandsregelungen näher einzugehen und die für den Kunden ideale Ausführungsvariante festzustellen.
Nach Festlegung auf die mögliche Beckengeometrie kann im nächsten Schritt der Genehmigungsantrag erstellt und durch den Fachplaner an die zuständige Behörde eingereicht werden. Zeitgleich wird ein Baugrundaufschluss durchgeführt, um die Rahmenbedingungen wie Bodenart und Grundwasserflurabstand verbindlich festzustellen, diese Daten sind Grundlage für die Standsicherheitsberechnung der Erdbeckenverwallungen und letztendlich die darstellbare Beckengeometrie.
Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Genehmigungsantrag durch die Behörden bearbeitet und die Errichtungsgenehmigung erteilt, nach Vorliegen der Genehmigung kann der verbindliche Ausführungstermin abgestimmt werden. Möglichst zeitnah nach Beendigung der Erdbauarbeiten wird das Erdbecken durch eine AGW-Montagekolonne mit Kunststoffdichtungsbahnen ausgekleidet.
Nach Durchführung der Verlegearbeiten sind noch ergänzende Arbeiten (Reifenleitern, Zaunbau, Abtankplatz) durch den Kunden zu erledigen, daraufhin können kurzfristig eventuelle Abnahmen erfolgen und das Becken erstmals befüllt werden.