Im Laufe der Jahre wurden die genehmigungsrechtlichen Anforderungen an den Bau von Erdbecken immer weiter erhöht. So werden seit Anfang der 1990er-Jahre ausschließlich Kunststoffdichtungsbahnen eingebaut, deren Beständigkeit speziell für Güllelagerung nachgewiesen und geprüft worden ist.
2007 ist der AGW GmbH die „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für das „AGW System als Auskleidung von Erdbecken mit Leckageerkennungseinrichtung zum Lagern von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Abwässern aus der Tierhaltung“ (Zulassungsnummer Z-59.22-321) erteilt worden, diese Zulassung wurde zwischenzeitlich bis 2022 mehrfach turnusmäßig verlängert.
Das Material zur Beckenauskleidung aus Kunststoffdichtungsbahnen ist PE-HD (Polyethylen hoher Dichte) und wird in Anlehnung an die Verarbeitungsrichtlinien zum „Schweißen von Dichtungsbahnen aus Polyethylen (PE) für die Abdichtung von Deponien und Altlasten“ vor Ort verarbeitet und entsprechend dokumentiert.
Die besonderen Vorteile der Erdbeckenbauweise gegenüber anderen Ausführungen, wie z. B. Bau von Hochbehältern aus Stahlbeton sind: